Sechs ehrliche Orientierungs-Schätzer — Spannen statt Scheingenauigkeit, mit Paragraf und Disclaimer. Den belastbaren Betrag liefert immer das Gutachten.
Pauschale nach Fahrzeugklasse (Sanden-Danner-Größenordnung). §249 BGB / §287 ZPO.
Größenordnung je Verletzung — Einzelfall weicht stark ab. §253 BGB.
Grobe Orientierung — Rückstufung ist versichererabhängig.
Wiederbeschaffungswert (WBW), Restwert und Reparaturkosten aus dem Gutachten. §249 BGB / 130-%-Regel.
Ob nach der Reparatur ein Minderwert bleibt, hängt v. a. von Alter, Laufleistung und Schadenhöhe ab. §251 BGB. Den exakten Betrag ermittelt nur das Gutachten.
Ab Verzug: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§288 BGB). Der Basiszins ändert sich halbjährlich — aktuellen Wert eintragen.