Schmerzensgeld bei psychischen Unfallfolgen · PTSD nach Verkehrsunfall
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Bei psychischen Unfallfolgen wie PTSD (Posttraumatische Belastungsstörung) liegt das Schmerzensgeld typisch zwischen 3.000 € (leichte Anpassungsstörung) und 25.000 € (chronische PTSD mit Berufseinschränkung). BGH-Az. VI ZR 365/03: psychische Schäden sind voll erstattungsfähig, sofern fachärztlich diagnostiziert nach ICD-10 F43.
Schmerzensgeld · Vertiefung
Schmerzensgeld bei psychischen Unfallfolgen · PTSD nach Verkehrsunfall
Definition
Eine psychische Unfallfolge bezeichnet eine seelische Beeinträchtigung mit Krankheitswert, die kausal durch ein Unfallereignis ausgelöst wurde. Sie umfasst nach ICD-10 F43 Akute Belastungsreaktion (F43.0), Posttraumatische Belastungsstörung (F43.1) und Anpassungsstörungen (F43.2). Voraussetzung für Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB: Krankheitswert mit dauerhafter Beeinträchtigung über mehrere Wochen.
Rechtsrahmen + Werte
BGH, Urteil 16.03.2004, Az. VI ZR 138/03 · psychische Schäden setzen einen Erstschaden mit Krankheitswert voraus — bloße Trauer oder kurzfristige Verstimmung reichen nicht. Die Diagnose muss durch einen Facharzt für Psychiatrie oder Psychotherapie nach ICD-10-Kriterien gestellt werden. BGH VI ZR 365/03: bei nachgewiesener PTSD ist auch der Folgeschaden (Berufsausfall, Therapiekosten) erstattungsfähig nach § 249 BGB.
Typische Beträge 2024: akute Belastungsreaktion (3–6 Wochen) 2.000–4.500 €, Anpassungsstörung mit Therapie (3–6 Monate) 4.500–9.000 €, PTSD mittlere Ausprägung 8.000–16.000 €, chronische PTSD mit Berufsunfähigkeit 16.000–28.000 €, in Extremfällen bis 65.000 € (OLG Hamm I-6 U 132/15). Therapiekosten (Psychotherapie 60–110 €/Sitzung, 30–60 Sitzungen typisch) sind zusätzlich erstattungsfähig.
Übersicht in Zahlen
| Variante | Wert / Range | Bezug |
|---|---|---|
| Akute Belastungsreaktion (F43.0) | 2.000–4.500 € | 3–6 Wochen Beschwerden |
| Anpassungsstörung (F43.2) | 4.500–9.000 € | 3–6 Monate, Therapie nötig |
| PTSD leicht (F43.1) | 6.000–12.000 € | Therapie 6–12 Monate |
| PTSD mittel (F43.1) | 8.000–16.000 € | Berufseinschränkung |
| PTSD schwer mit Berufsunfähigkeit | 16.000–28.000 € | BGH VI ZR 365/03 |
| Chronische PTSD mit Komorbidität | 25.000–65.000 € | OLG Hamm I-6 U 132/15 |
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Häufig gestellte Fragen
Reicht eine Hausarzt-Diagnose für PTSD-Schmerzensgeld?
Nein. Versicherer und Gerichte verlangen eine fachärztliche Diagnose (Psychiater oder Psychotherapeut) nach ICD-10-Kriterien mit klarer Kausalität zum Unfall.
Wie weise ich die Kausalität zum Unfall nach?
Über die zeitliche Korrelation (typisch innerhalb von 6 Monaten), fachärztliche Anamnese und ggf. ein psychiatrisches Sachverständigen-Gutachten.
Sind Therapiekosten zusätzlich erstattungsfähig?
Ja. Heilbehandlungs-Kosten nach § 249 BGB sind separat vom Schmerzensgeld. Psychotherapie typisch 60–110 €/Sitzung, 30–60 Sitzungen meist genehmigt.
Was, wenn die psychischen Folgen erst nach Monaten auftreten?
Schmerzensgeld kann auch nachträglich geltend gemacht werden — Verjährung beginnt nach § 199 BGB mit Kenntnis der Diagnose.
Kann ich auch Verdienstausfall geltend machen?
Ja — zusätzlich. Verdienstausfall nach §§ 842, 843 BGB. Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit auch Rente.
Quellen
- Hacks/Wellner-Schmerzensgeld-Tabelle 2024 (44. Auflage)
- BGH-Rechtsprechung VI. Zivilsenat · höchstrichterliche Linie
- BVSK-Honorartabelle 2024 · Honorarkorridor V
- GDV-Statistik 2024 · Verkehrsunfälle und Personenschäden
- ICD-10-GM 2024 · medizinische Klassifikation
- § 249 BGB · § 253 BGB · § 254 BGB · § 287 ZPO
Keine Rechtsberatung. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab — bei strittiger Lage einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG. Stand: Mai 2026.