Die ersten 24 Stunden nach dem Unfall
Stundengenauer Akutphase-Zeitplan mit Fristen, BGH-Bezug und PDF-Download.
Die 5 Zeitfenster im Detail
T+0 bis T+15 Minuten
Sicherheit und Erste Hilfe
Das wichtigste Zeitfenster. Bevor irgendetwas anderes passiert:
- Warnblinker an, eigene Sicherheit sicherstellen
- Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen (50/100/200 m)
- Bei Verletzten Notruf 112 — sofort
- Erste Hilfe nach SSB-ABCDE-Schema
- Eigene Gesundheit prüfen — Schock-Symptome, HWS-Schmerzen
Alles andere (Fotos, Daten, Polizei) wartet, bis die Sicherheit der Beteiligten gewährleistet ist. Dieses Zeitfenster ist kritisch für Personenschaden — schnelle Erste Hilfe kann Leben retten.
T+15 bis T+45 Minuten
Polizei und Beweissicherung
Sobald die Akut-Lage stabilisiert ist:
- Polizei (110) bei Pflichtfall — Personenschaden, Schaden > 1.500 €, Trunkenheit, Fahrerflucht, strittige Haftung
- 12 Pflichtfotos mit Smartphone (GPS aktiv) — vor jeder Bewegung des Wagens
- Zeugen-Daten sichern — Name, Adresse, Tel, Email
- Personalien des Gegners aufnehmen
- Keine Schuld-Aussage, keine „Entschuldigung" am Unfallort
Polizei-Wartezeit kann 15-60 Minuten betragen. In dieser Zeit die Beweis-Doku komplett erledigen. Die Polizei ergänzt später ihre eigene Aufnahme.
T+1 bis T+2 Stunden
Abschleppen und sichere Abstellung
Wenn der Wagen nicht fahrtauglich oder die Verkehrslage es erfordert:
- Abschleppdienst rufen — eigene Wahl, nicht Versicherer-Vertragsdienst
- Ziel: Verwahrhof oder Werkstatt-Vorhalle (NICHT direkt Reparatur)
- Mietwagen organisieren (über eigenen Schutzbrief oder lokal) — Mietwagen-Anspruch nach §249 BGB
- Abschlepp-Kosten zahlt bei Fremdverschulden die gegnerische Haftpflicht
Wenn der Wagen fahrtauglich ist und sicher steht: kein Eile mit Abschleppen — kann auch T+12h passieren. Wichtig nur: nicht weiterfahren, wenn Verkehrssicherheit fraglich ist.
T+2 bis T+12 Stunden
Sachverständigen kontaktieren + ggf. Anwalt
Reflexions-Phase und Akut-Vereinbarungen:
- Unabhängigen DAT-/BVSK-Sachverständigen kontaktieren (Anruf, WhatsApp, Web)
- Termin-Vereinbarung typisch in 24-48 Stunden möglich
- Bei komplexer Lage (Wertminderung, Personenschaden, strittige Haftung, Fahrerflucht, Trunkenheit): Anwalt einschalten
- Bei Kitta & Sprafke UG: einmal Erstkontakt klärt alles — Sachverständiger, Anwalt, Mietwagen, Werkstatt
- Nicht: Versicherer am Telefon detailliert informieren — kann warten
In dieser Phase wichtig: aus Schock-Modus rauskommen, ruhig planen, Fehler vermeiden. Eine 15-Min-Pause vor jeder Versicherungs-Aktion ist Standard.
T+12 bis T+24 Stunden
Versicherungs-Meldung vorbereiten + Reflexion
Strukturierte schriftliche Vorbereitung:
- Schadenmeldung schriftlich vorbereiten (Email oder Brief) — nur objektive Fakten
- Bei Fahrerflucht: Polizei-Anzeige zwingend innerhalb von 24h für Verkehrsopferhilfe-Anspruch
- Eigene Versicherung über Schadenmeldung informieren (Vollkasko prüfen falls Eigenverschulden)
- Wenn Verletzungen aufgetreten: Arzt-Besuch dokumentieren (HWS-Verdacht später schwer rückwirkend zu belegen)
- Polizei-Aktenzeichen notieren — wird in allen weiteren Meldungen verwendet
Am Ende von T+24h sollten Sie haben: 12 Fotos, Zeugen-Daten, Polizei-Aktenzeichen (falls Pflicht), Sachverständigen-Termin gebucht, schriftliche Schadenmeldung versendet oder vorbereitet, ggf. Anwalts-Erstkontakt erfolgt. Damit ist die Akutphase abgeschlossen — der weitere Prozess läuft automatisch.
Kritische Fristen im Überblick
0 Min: Eigene Sicherheit + Erste Hilfe sicherstellen.
15 Min: Polizei (110) bei Pflichtfall.
30 Min: 12 Pflichtfotos vor Wagen-Bewegung.
1 h: Zeugen-Daten gesichert.
2 h: Abschleppen + Mietwagen.
12 h: Sachverständiger kontaktiert.
24 h: Fahrerflucht-Anzeige (Verkehrsopferhilfe-Frist).
48 h: Sachverständigen-Termin am Schadenort.
7 Tage: Schadenmeldung bei eigener Versicherung (AGB-typisch).
3 Monate: Verkehrsopferhilfe-Wartezeit bei unbekanntem Gegner.
Häufige Zeitplan-Fehler
- Direkt in Werkstatt fahren — vernichtet Beweisbasis, kostet Wertminderung. Erst Sachverständiger, dann Werkstatt.
- Telefon-Schadenmeldung sofort — Schock-Aussagen landen in der Akte. Lieber 12 Stunden warten und schriftlich melden.
- Versicherer-Vertragswerkstatt akzeptieren — kostet typisch 15-40 % der Auszahlung.
- Schuld-Eingeständnis am Unfallort — auch „Entschuldigung" kann später teuer werden.
- Fahrerflucht-Anzeige zu spät — Verkehrsopferhilfe-Anspruch verloren nach 24h.
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Akutphase-Zeitplan A4
Die 5 Zeitfenster mit Fristen kompakt für Handschuhfach.
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PDF noch in Produktion. Bei Bedarf vorab: Erstberatung unter Sachverständige finden.
Häufige Fragen
Was muss in den ersten 15 Minuten passieren?
Sicherheit zuerst (Warnblinker, Weste, Dreieck) + Erste Hilfe falls nötig (112). Alles andere wartet.
Wann muss die Polizei kommen?
Personenschaden, Schaden > 1.500 €, Trunkenheit, Fahrerflucht, strittige Haftung — idealerweise binnen 30 Min. Bei Fahrerflucht: Anzeige zwingend in 24h.
Bis wann müssen die 12 Pflichtfotos sein?
Vor Wagen-Bewegung. 30-45 Min nach Unfall. GPS aktiv, Original mit Metadaten sichern.
Wann sollte der Wagen abgeschleppt werden?
Bei Verkehrsbehinderung sofort. Sonst T+1 bis T+4h. Ziel: Verwahrhof oder Werkstatt-Vorhalle. NICHT direkt in Reparatur.
Wann Sachverständiger beauftragen?
T+2 bis T+12h Kontakt. Termin in 24-48h. Vor jeder Reparatur.
Wann der gegnerischen Versicherung melden?
Frühestens T+12h (Schock-Pause). Spätestens 7 Tage. Schriftlich, nicht telefonisch.
Wann zuerst Anwalt?
Bei Personenschaden, Fahrerflucht, Trunkenheit, Auslandsschaden, strittiger Haftung — T+2 bis T+12h.
Was bei Überschreiten der 24h-Frist?
Bei Fahrerflucht-Anzeige: Verkehrsopferhilfe-Anspruch ggf. verloren. Andere Fristen weicher. Trotzdem: je früher, desto stärker die Position.
Am Unfalltag in Werkstatt?
Nein. Erst Sachverständiger (T+48h), dann Werkstatt. Sonst Wertminderung verloren.
Wann normale Alltag zurück?
Nach T+24h. Sie haben dann: Aktenzeichen, Fotos, Termine, schriftliche Meldung. Prozess läuft automatisch.
Häufig gestellte Fragen
Was muss in den ersten 15 Minuten passieren?
Sicherheit zuerst: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Bei Verletzten Notruf 112. Erst nach Sicherung der Unfallstelle alles weitere — Fotos, Daten, Polizei. Die ersten 15 Minuten sind kritisch für Personenschaden — alles andere kann warten.
Wann muss die Polizei kommen?
Pflicht: Personenschaden, Schaden über 1.500 €, Wild- oder Fahrerflucht, alkoholisierter Gegner, strittige Haftung. Idealerweise binnen 30 Min nach Unfall. Bei Fahrerflucht: Anzeige zwingend innerhalb von 24 Stunden für Verkehrsopferhilfe-Anspruch.
Bis wann müssen die 12 Pflichtfotos gemacht sein?
Vor Bewegung des Wagens. Bei sicherer Unfallstelle: 30-45 Minuten nach Unfall. Bei Polizei-Räumung: kurz nach Polizei-Eintreffen. Wichtig: Smartphone mit GPS aktiviert. Wenn Sie selbst nicht in der Lage sind: bitten Sie einen Zeugen oder Familienmitglied, das stellvertretend zu tun.
Wann sollte der Wagen abgeschleppt werden?
Bei Verkehrsbehinderung sofort (Polizei räumt). Bei sicherer Abstellung kann man bis zu 4 Stunden warten — sinnvoll, damit die Foto-Doku in Ruhe gemacht werden kann. Ziel: Verwahrhof oder Werkstatt-Vorhalle. Niemals direkt in eine Versicherer-Vertragswerkstatt, die schon Reparatur startet.
Wann sollte der Sachverständige beauftragt werden?
Innerhalb der ersten 12 Stunden Kontakt aufnehmen (Anruf, WhatsApp, Web-Formular). Termin innerhalb von 24-48 Stunden möglich. Die Begutachtung muss vor jeglicher Reparatur stattfinden — sonst geht Wertminderung typisch verloren.
Wann an die gegnerische Versicherung melden?
Frühestens 12 Stunden nach Unfall — gibt Ihnen Zeit, strukturiert vorzubereiten. Spätestens innerhalb von 7 Tagen (manche AGB haben kürzere Fristen). Wichtig: schriftlich (Email oder Brief), nicht telefonisch. Reine Faktenmeldung, keine Hergang-Bewertung.
Bei welcher Lage zuerst Anwalt, dann alles andere?
Bei Personenschaden, Fahrerflucht, Trunkenheit-Gegner, Auslandsschaden, strittiger Haftung. In diesen Fällen ersetzt der erste 15-Min-Anwalts-Anruf das ganze Standard-Schema und gibt Ihnen einen individualisierten Akutphase-Plan. Die Anwaltskosten zahlt bei Fremdverschulden die gegnerische Versicherung.
Was passiert, wenn ich die 24h-Frist überschreite?
Die 24h-Frist ist primär für Fahrerflucht-Anzeige relevant (Verkehrsopferhilfe-Anspruch). In anderen Bereichen gibt es typisch 7-Tage-Fristen (Schadenmeldung) oder gar keine harten Fristen. Aber: jede verzögerte Beweis-Sicherung schwächt Ihre Position. Idealerweise alles innerhalb der ersten 24 Stunden erledigt.
Soll ich am Unfalltag in die Werkstatt fahren?
Nein. Erst Sachverständigen-Termin (T+24h bis T+48h), dann Werkstatt. Reparatur vor Begutachtung vernichtet Beweise und kostet Wertminderung. Während der Wartezeit: Mietwagen oder Nutzungsausfall — die gegnerische Versicherung zahlt das.
Wann kann ich zum normalen Alltag zurückkehren?
Nach T+24h ist die akute Phase abgeschlossen. Sie sollten haben: Polizei-Aktenzeichen (falls Pflicht), 12 Fotos, Zeugen-Daten, Sachverständigen-Termin gebucht, Schadenmeldung schriftlich vorbereitet. Ab dann läuft der Prozess weitgehend automatisch — Sachverständiger kommt, Werkstatt repariert, Anwalt koordiniert, Versicherung reguliert. Sie können wieder arbeiten.
Quellen
- §249 BGB — gesetze-im-internet.de
- §142 StGB — Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Verkehrsopferhilfe e.V. — 24h-Anzeigefrist
- BGH-Linie zu Akutphase-Fristen
Keine Rechtsberatung. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab — bei strittiger Lage einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG. Stand: Mai 2026.
