Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Der Kostenvoranschlag schätzt nur die Reparaturkosten — das Gutachten dokumentiert den ganzen Schaden und sichert Beweise.
Unter der Bagatellgrenze (~750 €) genügt ein Kostenvoranschlag. Über der Grenze, bei strittiger Schuld, Wertminderung oder Personenschaden gehört ein Gutachten her — bei Fremdverschulden kostenlos für Sie.
Der Unterschied in einem Satz
Ein Kostenvoranschlag ist eine Werkstatt-Schätzung der Reparaturkosten — mehr nicht. Ein Schadensgutachten eines unabhängigen Sachverständigen erfasst zusätzlich Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall — und dokumentiert den Unfallhergang gerichtsfest.
Direkter Vergleich
| Kriterium | Kostenvoranschlag | Gutachten |
|---|---|---|
| Reparaturkosten | ja (Schätzung) | ja (kalkuliert) |
| Wiederbeschaffungswert / Restwert | nein | ja |
| Merkantile Wertminderung | nein | ja |
| Nutzungsausfall-Dauer | nein | ja |
| Beweissicherung (Fotos, Hergang) | kaum | ja |
| Kosten bei Fremdverschulden | gering | von Gegenseite getragen (über Bagatellgrenze) |
Wann der Kostenvoranschlag reicht
Bei einem klaren Bagatellschaden unter rund 750 € — leichter Kratzer, kleine Delle. Hier würde die gegnerische Versicherung die Kosten eines eigenen Gutachtens nicht erstatten, der Kostenvoranschlag ist die wirtschaftliche Wahl.
Wann das Gutachten der richtige Weg ist
- Schaden über ~750 € (siehe lohnt sich ein Gutachten?),
- strittige Schuldfrage (Beweissicherung),
- Wertminderung bei jungen/hochwertigen Fahrzeugen,
- Personenschaden,
- Verdacht auf verdeckte Schäden.
Welche Gutachten-Art jeweils passt, erklärt Gutachten-Arten; wie Sie es lesen, Gutachten lesen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt schätzt nur die Reparaturkosten. Ein Sachverständigen-Gutachten dokumentiert zusätzlich Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall und sichert den Unfallhergang als Beweis.
Wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Bei Bagatellschäden unterhalb von rund 750 € genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag — die Kosten eines eigenen Gutachtens würden hier nicht erstattet.
Wann sollte ich ein Gutachten beauftragen?
Bei Schäden über ~750 €, bei strittiger Schuldfrage, Wertminderung, Personenschaden oder hochwertigen Fahrzeugen. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.
Quellen
- §249 BGB — Erstattungsfähigkeit der Schadensermittlungskosten
- BGH-Rechtsprechung zur Bagatellgrenze (~715–750 €)
Keine Rechtsberatung. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab — bei strittiger Lage einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG. Stand: Mai 2026.
