„Ein Kostenvoranschlag genügt uns“ — was dabei untergeht
Der KVA ist schnell und billig — für die Versicherung. Für Sie fehlen darin oft genau die Posten, die Geld bringen.
Was im KVA fehlt
Ein Kostenvoranschlag listet Reparaturpositionen — mehr nicht. Er bewertet keine merkantile Wertminderung, keinen Nutzungsausfall, keinen Restwert und erkennt keine verdeckten Schäden. Genau diese Posten machen einen erheblichen Teil Ihres Anspruchs aus und fehlen, wenn nur der KVA zählt.
Wann das Gutachten Ihnen zusteht
Bei Fremdverschulden und einem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze (Richtwert ~750 €) ist ein unabhängiges Gutachten die saubere Grundlage — und erstattungsfähig nach §249 BGB. Nur bei echten Bagatellschäden ist ein KVA angemessen.
| Posten | Im KVA | Im Gutachten |
|---|---|---|
| Reparaturkosten | ja | ja |
| Wertminderung | nein | ja |
| Nutzungsausfall / Restwert | nein | ja |
Mehr dazu:
Häufig gestellte Fragen
Reicht ein KVA wirklich nie?
Bei echten Bagatellschäden (Richtwert unter ~750 €) ja. Darüber ist ein Gutachten meist die bessere und erstattungsfähige Grundlage.
Wer zahlt das Gutachten?
Bei Fremdverschulden die gegnerische Haftpflicht (§249 BGB), sofern kein Bagatellschaden vorliegt.
Was bringt das Gutachten konkret mehr?
Es erfasst Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und verdeckte Schäden — Posten, die im KVA fehlen und schnell vierstellig werden.
Quellen: §249 BGB; Bagatellgrenze nach BGH-Rechtsprechung — gesetze-im-internet.de. Keine Rechtsberatung — Einordnung im Einzelfall. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG.