Neuwagen-Schaden — Reparatur oder Neufahrzeug?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den der Geschädigte aufwenden müsste, um auf dem regionalen Gebrauchtwagen-Markt ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu erwerben.
Bei Neuwagen-Schäden in den ersten Monaten haben Sie zusätzlich zum Reparatur-Anspruch einen Anspruch auf Neupreis-Erstattung — wenn der Wagen unter 1.000 km Laufleistung hat oder weniger als 30 Tage zugelassen ist.
Der BGH (VI ZR 211/15) hat die Bedingungen geklärt. Außerdem: erhöhte merkantile Wertminderung (10–25 %), volle Erstattung der Verbringungs- und UPE-Aufschläge, optional Anspruch auf Ersatz-Neuwagen statt Reparatur.
Häufig gestellte Fragen
Was, wenn der Tachostand nur knapp 1.001 km hat?
Die 1.000-km-Grenze ist hart. Bei Tacho 1.001 entfällt die Neupreis-Erstattung. Allerdings: Sachverständige messen oft präzise — bei Tacho 1.020 lohnt das Argument, dass die Probefahrt zum Werkstatt-Termin schon Teil des Schadensgeschehens war.
Habe ich Anspruch auf den Listenpreis oder den Kauf-Preis?
Den tatsächlich gezahlten Kaufpreis. Rabatte oder Sondereditionen können den Anspruch reduzieren. Originalrechnung als Beleg ist Pflicht.
Was wird mit dem beschädigten Auto bei Neuwagen-Erstattung?
Eigentum geht an die Versicherung über. Sie reguliert intern (meist Verwertung oder Reparatur und Wiederverkauf als "Vorführwagen"). Sie haben damit nichts mehr zu tun.
Wie ist Reparatur vs. Neuwagen wirtschaftlich besser?
Faustregel: Wenn die Reparaturkosten plus Wertminderung über 80 % des Neupreises liegen, ist Neuwagen-Erstattung meist günstiger. Sachverständiger rechnet beide Optionen.
Was, wenn der Wagen ein Leasing-Fahrzeug ist?
Ansprüche stehen dem Leasing-Geber zu, der sie meist an den Leasing-Nehmer abtritt. Ohne Abtretung dürfen Sie nichts geltend machen — Klärung mit Leasing-Vertrag und Versicherung wichtig.
Keine Rechtsberatung. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab — bei strittiger Lage einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG. Stand: Mai 2026.
