Nutzungs ausfall
Wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall Ihr Fahrzeug nicht nutzen können — und keinen Mietwagen wählen — haben Sie nach §249 BGB Anspruch auf Nutzungsausfall-Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der PKW-Gruppe (A bis L) Ihres Fahrzeugs und der nachgewiesenen Ausfall-Dauer. Tagesätze liegen üblicherweise zwischen 23 € und 175 €.
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Tagesatz für Ihr Fahrzeug und Ausfall-Tage eingeben — die Entschädigungs-Höhe sofort berechnen.
Was ist die Unkostenpauschale (Auslagenpauschale)?
Die Unkostenpauschale ist ein pauschaler Betrag, den Sie ohne Einzelnachweis für allgemeine Nebenkosten der Schadenabwicklung erhalten — etwa Telefon, Porto und Fahrten. Sie müssen die einzelnen Kosten nicht belegen; der Pauschalbetrag deckt den typischen Aufwand ab. Die genaue Höhe ist nicht gesetzlich fixiert: Verschiedene Gerichte setzen unterschiedliche Beträge an, häufig in einer Spanne, die je nach Region und Rechtsprechung variiert.
Die Unkostenpauschale gibt es zusätzlich zum Nutzungsausfall — die beiden Positionen schließen sich nicht aus.
Häufig gestellte Fragen
Was ist Nutzungsausfall-Entschädigung?
Eine Pauschal-Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit nicht nutzen können — als Alternative zum Mietwagen. Sie wird pro Tag berechnet, basierend auf der PKW-Gruppe Ihres Fahrzeugs. Anspruchsgrundlage ist §249 BGB in Verbindung mit der ständigen BGH-Rechtsprechung.
Wie hoch ist der Tagesatz?
Je nach PKW-Gruppe (A bis L) zwischen 23 € (z.B. Kleinwagen, Renault Twingo) und 175 € (Oberklasse-Fahrzeuge). Die meisten Mittelklasse-PKW liegen in Gruppe D bis G und damit zwischen 50 € und 79 € pro Tag. Maßgeblich sind die Schwacke- und Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabellen.
Muss ich nachweisen, dass ich keinen Ersatz hatte?
Ja. Es gilt der Grundsatz „nur wer fahren wollte, kann Nutzungsausfall verlangen". Sie müssen darlegen, dass Sie das Fahrzeug genutzt hätten — am einfachsten durch den Hinweis auf Beruf, Familie, fehlende Alternativen. In der Praxis prüfen Versicherer das nur bei langen Ausfall-Zeiträumen genauer.
Wie viele Tage werden ersetzt?
Die tatsächliche Reparatur-Dauer plus angemessene Wartezeiten (Gutachten-Erstellung, Werkstatt-Termin). Bei Totalschaden: die übliche Wiederbeschaffungs-Dauer (typisch 14 Tage). Übermäßig lange Zeiträume kann die gegnerische Versicherung kürzen.
Lohnt sich Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Wenn Sie das Fahrzeug zwingend brauchen (Beruf, Pendeln): Mietwagen — er deckt den vollen Nutzungs-Bedarf ab und wird ebenfalls von der gegnerischen Haftpflicht erstattet. Wenn Sie kurzzeitig auf das Fahrzeug verzichten können (Urlaub, ÖPNV als Alternative): Nutzungsausfall — pauschal und ohne Mietwagen-Aufwand.
Wie hoch ist die Unkostenpauschale nach einem Unfall?
Die Unkostenpauschale ist nicht gesetzlich festgelegt; Gerichte setzen unterschiedliche Beträge an. Sie erhalten den Pauschalbetrag ohne Einzelnachweis für allgemeine Nebenkosten wie Telefon und Porto, zusätzlich zu anderen Schadenpositionen.
Bekomme ich Nutzungsausfall und Unkostenpauschale gleichzeitig?
Ja. Beide Positionen schließen sich nicht aus und werden bei einem unverschuldeten Unfall zusätzlich zueinander erstattet. Nicht kombinierbar ist nur Nutzungsausfall mit Mietwagen — hier müssen Sie sich für eine Variante entscheiden.
Keine Rechtsberatung. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab — bei strittiger Lage einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Inhaltliche Begleitung durch unsere Verkehrsrechts-Partnerkanzlei. Stand: Juli 2026.