„Nutzungsausfall können wir nicht erstatten“ — meist doch
Wer kein Auto hatte, hat einen Schaden — auch ohne Mietwagen. Die pauschale Streichung hält selten stand.
Mietwagen ist nicht Voraussetzung
Nutzungsausfall entschädigt den entgangenen Gebrauch Ihres Fahrzeugs — unabhängig davon, ob Sie einen Mietwagen genommen haben. Voraussetzung sind ein Nutzungswille und die Nutzungsmöglichkeit (Sie hätten fahren können und wollen). Die fehlende Mietwagenrechnung ist kein Grund zur Streichung.
So wird gerechnet
Die Entschädigung ergibt sich aus der Sanden/Danner-Tabelle: Jedes Fahrzeug ist einer Gruppe mit Tagessatz zugeordnet. Multipliziert mit den nachgewiesenen Ausfalltagen (Reparaturdauer bzw. Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten) ergibt sich der Betrag. Der Rechner unten gibt einen Richtwert.
Musterbrief: Nutzungsausfall nachfordern (zum Kopieren)
Wenn der Nutzungsausfall pauschal gestrichen wurde.
zum Schaden [Aktenzeichen] haben Sie den Nutzungsausfall nicht berücksichtigt. Mir stand das Fahrzeug für [Anzahl] Tage nicht zur Verfügung; Nutzungswille und -möglichkeit lagen vor. Ein Mietwagen ist keine Voraussetzung.
Ich fordere die Nutzungsausfallentschädigung nach der Sanden/Danner-Tabelle (Gruppe [X], [Tagessatz] €/Tag) für [Anzahl] Tage = [Betrag] € binnen 14 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Mehr dazu:
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich einen Mietwagen für Nutzungsausfall?
Nein. Nutzungsausfall entschädigt den entgangenen Gebrauch und setzt nur Nutzungswille und -möglichkeit voraus.
Wie viele Tage werden erstattet?
Die nachgewiesene Ausfallzeit — bei Reparatur die Reparaturdauer, beim Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten.
Woher kommt der Tagessatz?
Aus der Sanden/Danner-Tabelle, die Fahrzeuge in Gruppen mit festen Tagessätzen einordnet.
Quellen: §249 BGB; Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle — st. Rechtsprechung. Keine Rechtsberatung — Einordnung im Einzelfall. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG.