Vandalismus — Anzeige und Versicherung
Vandalismus-Schäden (Lackkratzer, eingeschlagene Scheiben, abgerissene Spiegel) sind nur über die Vollkasko-Versicherung abgedeckt — nicht über Teilkasko.
Strafanzeige bei der Polizei innerhalb von 7 Tagen ist Pflicht. Bei nicht ermitteltem Täter trägt die Versicherung, bei ermitteltem Täter prüft sie zuerst die Regressmöglichkeit. SF-Rückstufung droht, wenn kein Schadenfreiheitsrabatt-Schutz besteht.
Häufig gestellte Fragen
Was, wenn ich keine Vollkasko habe?
Dann tragen Sie den Schaden selbst — Teilkasko deckt Vandalismus nicht. Bei kleinem Lackkratzer oft günstiger selbst zu zahlen (300–800 € Smart-Repair) als komplett über Vollkasko mit SF-Rückstufung.
Was sind die typischen Vandalismus-Tatorte?
Innenstadt-Parkplätze nachts (60 % der Fälle), Wohngebiete mit hoher Anonymität, Tiefgaragen ohne Kamera. Stiftung Warentest hat das in mehreren Berichten quantifiziert.
Hilft eine Dashcam beim Beweis?
Ja, BGH VI ZR 233/17 hat klargestellt: Dashcam-Aufnahmen sind als Beweismittel verwertbar. Bei dauerhafter Parkplatz-Überwachung gilt aber Datenschutz-Vorbehalt — nur kurze Ringspeicherung erlaubt.
Wer zahlt den Mietwagen während Reparatur?
Bei Vollkasko ohne Mietwagen-Klausel: Sie selbst. Mietwagen ist ein §249-BGB-Anspruch nur bei Fremdverschulden mit identifiziertem Täter, dann gegen dessen Haftpflicht.
Lohnt sich Rabattretter/SF-Schutz?
Bei Vollkasko-Versicherten in Innenstadt-Gebieten ja — Aufpreis ca. 30–80 €/Jahr, deckt einen Vandalismus-Schaden ohne SF-Verlust ab. Bei Garagen-Wagen außerhalb Innenstadt weniger relevant.
Keine Rechtsberatung. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab — bei strittiger Lage einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG. Stand: Mai 2026.
