„Bitte reichen Sie noch … nach“ — die endlose Nachforderungs-Schleife
Kaum ist ein Nachweis da, kommt die nächste Bitte. Jede Nachforderung setzt die Uhr scheinbar neu — das ist oft genau der Zweck.
Berechtigt oder Taktik?
Manche Nachfrage ist legitim — etwa eine Reparaturrechnung bei konkreter Abrechnung oder der Fahrzeugschein. Verdächtig wird es, wenn dieselbe Akte mehrfach „fast vollständig“ ist und immer eine neue Kleinigkeit fehlt. Diese Salami-Taktik hält Sie beschäftigt und die Auszahlung offen.
So durchbrechen Sie die Schleife
Verlange eine vollständige Liste aller noch benötigten Unterlagen auf einmal, mit der Zusage, dass nach deren Eingang reguliert wird. Reiche alles gebündelt und datiert ein. Kommt danach erneut eine Nachforderung, die nicht wirklich schadensrelevant ist, ist die angemessene Prüffrist regelmäßig überschritten — Sie können Verzug auslösen.
| Nachforderung | Einordnung |
|---|---|
| Gutachten / Reparaturrechnung | meist berechtigt |
| Fahrzeugschein, Kontoverbindung | berechtigt |
| mehrfach „eine letzte Kleinigkeit“ | Verzögerungs-Indiz |
Musterbrief: Restliste anfordern + Frist (zum Kopieren)
Bündelt die Nachforderungen und setzt eine klare Grenze.
zum Schaden [Aktenzeichen] habe ich Ihre Nachforderungen jeweils zeitnah beantwortet. Bitte teilen Sie mir abschließend und vollständig mit, welche Unterlagen Sie noch benötigen.
Nach deren Eingang erwarte ich die Regulierung binnen 14 Tagen. Weitere, nicht schadensrelevante Nachforderungen werte ich als Verzögerung; ab Verzug mache ich Verzugszinsen (§288 BGB) geltend.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Mehr zur Verzögerungs-Masche:
Häufig gestellte Fragen
Muss ich jede Nachforderung erfüllen?
Nur, soweit die Unterlage für die Schadenhöhe oder Haftung wirklich relevant ist. Unnötige Nachforderungen müssen die Regulierung nicht weiter aufhalten.
Startet jede Nachforderung die Frist neu?
Nein. Nur eine berechtigte, schadensrelevante Nachforderung kann die angemessene Prüffrist verlängern — nicht wiederholte Kleinst-Nachfragen.
Wie beweise ich, dass ich geliefert habe?
Sende Unterlagen datiert und nachweisbar (E-Mail mit Lesebestätigung, Einschreiben) und halte fest, wann die Akte vollständig war.
Quellen: §286 BGB, §288 BGB, §249 BGB — gesetze-im-internet.de. Keine Rechtsberatung — Einordnung im Einzelfall. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG.