„Wir prüfen den Sachverhalt" — was die Versicherung damit wirklich meint
Dieser Satz steht in fast jedem ersten Schreiben der gegnerischen Haftpflicht. Klingt nach Sorgfalt — ist aber meist eine Formulierung, um Zeit zu gewinnen.
Was die Versicherung damit bezweckt
Hinter dem Satz steckt bei eindeutiger Schuld selten echte Unklarheit — meist ist längst alles klar. Für die Versicherung zählt etwas anderes: Solange nicht ausgezahlt ist, bleibt das Geld auf ihrer Seite. Und je länger sich die Sache zieht, desto eher geben Sie sich am Ende mit einem niedrigeren Angebot zufrieden. „Wir prüfen den Sachverhalt" hält Sie vor allem hin — und bindet die Versicherung zu nichts.
Was rechtlich gilt
Bei klarer Haftung der Gegenseite darf die Prüfung nicht beliebig dauern. Die Rechtsprechung geht von einer angemessenen Regulierungsfrist von etwa 4 bis 6 Wochen ab dem Tag aus, an dem alle Unterlagen vollständig vorliegen (Schadensmeldung, Gutachten, ggf. Reparaturrechnung). Läuft diese Frist ab, kann Verzug eintreten.
Was Sie konkret tun können
Halten Sie den Tag fest, an dem Sie alle Unterlagen eingereicht haben — ab da läuft die Frist. Reagiert die Versicherung nach rund vier Wochen nicht, setzen Sie schriftlich eine Frist (z. B. 14 Tage) und kündigen Verzugszinsen an. Kommt danach nichts, lohnt sich anwaltliche Hilfe — die Kosten trägt bei klarer Haftung ohnehin die Gegenseite.
Eine grobe Orientierung, welche Verzugszinsen sich aufbauen, gibt der Verzugszinsen-Rechner.
| Begriff | Was er bedeutet |
|---|---|
| Prüffrist | ~4–6 Wochen ab vollständiger Vorlage (bei klarer Haftung) |
| Verzug (§ 286 BGB) | tritt nach Fristablauf bzw. Mahnung ein |
| Verzugszinsen (§ 288 BGB) | 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, ab Verzug |
| Anwaltskosten | bei klarer Haftung Teil des erstattungsfähigen Schadens |
Musterbrief: Frist setzen (zum Kopieren)
Schicken Sie das nach rund vier Wochen ohne Reaktion — am besten per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben. Es macht den Verzug eindeutig.
ich beziehe mich auf den Schaden [Aktenzeichen] vom [Datum]. Meine vollständigen Unterlagen liegen Ihnen seit dem [Datum] vor. Eine Regulierung ist bislang nicht erfolgt.
Ich fordere Sie auf, den Schaden binnen 14 Tagen zu regulieren. Nach Ablauf befinden Sie sich in Verzug; ich werde dann Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 BGB) sowie die Kosten anwaltlicher Vertretung geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
So geht es weiter:
Häufig gestellte Fragen
Wie lange darf die Versicherung wirklich prüfen?
Bei klarer Haftung gilt eine angemessene Prüfungsfrist von in der Regel 4 bis 6 Wochen ab vollständiger Vorlage der Unterlagen. Danach kann Verzug eintreten.
Muss ich eine Frist setzen, damit Verzug eintritt?
Eine schriftliche Mahnung mit Frist macht den Verzug eindeutig nachweisbar und beschleunigt die Regulierung. Ab Verzug fallen Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an (§ 288 BGB).
Was bringt mir der Verzug konkret?
Ab Verzug schuldet die Versicherung Verzugszinsen; bei klarer Haftung gehören außerdem die Kosten anwaltlicher Vertretung zum erstattungsfähigen Schaden.
Quellen: § 286 BGB (Verzug), § 288 BGB (Verzugszinsen), § 249 BGB (Schadensersatz) — gesetze-im-internet.de; BGH-Rechtsprechung zur Regulierungsfrist. Stand: Mai 2026. Keine Rechtsberatung — Einordnung im Einzelfall. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG.