Abschleppdienst richtig wählen
Welcher Abschleppdienst, was kostet er, wer zahlt. Mit BGH-Linie zur Kostenerstattung.
Die richtige Reihenfolge
- Sicherheit (Warnblinker, Weste, Dreieck)
- Erste Hilfe falls nötig (Notruf 112)
- Polizei bei Pflichtfall (Personenschaden, Schaden > 1.500 €, Wildunfall, Fahrerflucht)
- 12 Pflichtfotos machen — wichtigster Punkt vor dem Abschleppen
- Zeugen-Daten sichern
- Abschleppdienst rufen
Wenn die Polizei die Unfallstelle räumen will und Sie noch nicht alle Fotos haben — sagen Sie kurz „Ich brauche noch 2 Minuten für die Beweis-Doku". Das ist Ihr gutes Recht. Spätestens nach 5–10 Minuten ist die Sicherheits-Doku abgeschlossen und der Wagen kann bewegt werden.
Wer zahlt den Abschleppdienst?
Bei Fremdverschulden
Volle Kostenübernahme durch die gegnerische Haftpflichtversicherung. §249 BGB regelt: alle notwendigen Folgekosten des Schadens sind erstattungsfähig — das schließt Abschleppen, Verwahrhof-Gebühren, ggf. Nachtzuschläge und Bergungskosten ein. Der BGH hat das in mehreren Urteilen bestätigt.
Bei Eigenverschulden mit Vollkasko
Die eigene Vollkasko-Versicherung übernimmt typisch die Abschleppkosten — mit eventueller Selbstbeteiligung. Schadenfreiheitsrabatt-Verlust ist die unvermeidliche Folge. Falls Schutzbrief vorhanden: dieser deckt Abschleppen oft separat ab, ohne Vollkasko zu belasten.
Ohne Vollkasko und ohne Schutzbrief
Eigenkosten. Versuchen Sie in diesem Fall den günstigsten lokalen Anbieter zu finden — ADAC oder AvD-Mitglieder haben oft Sondertarife.
Welcher Anbieter?
Schutzbrief-Partner Ihrer eigenen Versicherung
Wenn Sie einen Schutzbrief haben: dort steht oft eine 24/7-Hotline. Anruf, Schaden-Daten durchgeben, Abschleppdienst kommt. Vorteile: keine Vorleistung, etablierter Prozess. Nachteile: oft fester Partner ohne Wahlmöglichkeit beim Anbieter.
ADAC oder AvD
Bei Mitgliedschaft (ADAC Premium oder AvD Premium) ist Abschleppen meist im Beitrag enthalten. 24/7-Hotline, deutschlandweit erreichbar. Bei reinen Basis-Mitgliedschaften: nur Pannenhilfe, kein Abschleppen.
Lokaler Abschleppdienst Ihrer Wahl
Die typisch günstigste und flexibelste Option. Google-Suche nach „Abschleppdienst + Stadt", Anruf, Termin. Vorteile: Sie wählen das Ziel, Sie kennen die Kosten vorher, Sie zahlen oder lassen direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen.
Vertrags-Abschleppdienst der gegnerischen Versicherung
Vorsicht. Wenn die gegnerische Versicherung Ihnen anbietet, einen Abschleppdienst zu schicken, ist das oft ein Köder für die nachfolgende „Direktabrechnung mit Vertragswerkstatt". Der Wagen landet automatisch bei der Versicherer-Vertragswerkstatt, dort wird zum reduzierten Stundensatz kalkuliert, Wertminderung und Beilackierung fallen weg. Höflich ablehnen.
Was kostet ein Abschleppvorgang?
| Position | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Grundgebühr Abschleppen | 80–150 € | regional unterschiedlich |
| Kilometerpauschale | 2,00–3,00 € / km | ab dem ersten gefahrenen km |
| Bergungskosten (Sonderlage) | 200–600 € | z.B. Wagen im Graben |
| Nachtzuschlag (22–6 Uhr) | 50–100 € | Wochenende ähnlich |
| Wochenende-Zuschlag | 50–100 € | |
| Verwahrhof-Gebühr | 10–30 € / Tag | typisch bei Übernachtungs-Lagerung |
| Spezialtransport (Plattform-LKW) | +100 € | für Oldtimer oder beschädigte E-Autos |
Ein typischer Standard-Abschleppvorgang Stadtgebiet → Werkstatt: 150–300 Euro. Mit Sonderzuschlägen kann es bis zu 600 Euro werden. Bei Fremdverschulden trägt das alles die gegnerische Haftpflicht.
Wohin soll der Wagen geschleppt werden?
- Erste Wahl: Werkstatt Ihres Vertrauens. Wenn Sie eine Stamm-Werkstatt haben, dorthin. Sie kennen die Mitarbeiter, die Kalkulation ist klar, freie Werkstattwahl ist nach BGH-Linie gesichert.
- Zweite Wahl: BVSK-zertifizierte Werkstatt in der Nähe. Wenn keine Stamm-Werkstatt vorhanden: BVSK-Mitglied wählen, weil dort BGH-konform kalkuliert wird.
- Dritte Wahl: Verwahrhof. Wenn unklar ist, ob das Fahrzeug repariert oder als Totalschaden abgewickelt wird, lieber zunächst auf Verwahrhof — dort kommt der Sachverständige hin, schaut sich den Wagen an, und dann erfolgt die Entscheidung.
- Nicht empfehlenswert: Vertragswerkstatt der gegnerischen Versicherung. Wie oben erklärt — Sie verzichten typisch auf freie Wahl und Posten jenseits der Reparatur.
BGH-Linie zur Abschlepp-Kostenerstattung
Der Bundesgerichtshof hat die Abschleppkosten-Erstattung in mehreren Urteilen gestärkt:
- Notwendige Folgekosten des Schadens sind in voller Höhe erstattungsfähig (§249 BGB).
- Bergungskosten bei Sonderlage auch wenn höher als Standard-Abschleppen.
- Verwahrhof-Gebühren bis zur Werkstatt-Übergabe oder Sachverständigen-Termin.
- Spezialtransport für Oldtimer oder beschädigte E-Autos (besondere Vorsicht erforderlich) ist ebenfalls erstattungsfähig.
Versicherer kürzen diese Posten manchmal mit Argumenten wie „Standard-Abschleppen hätte gereicht". Bei Sonderlagen ist das unzulässig — und mit anwaltlicher Vertretung (autounfall.io und LexDrive UG) wird das standardmäßig durchgesetzt.
Häufige Fragen
Wer zahlt den Abschleppdienst?
Bei Fremdverschulden die gegnerische Haftpflicht (§249 BGB). Bei Eigenverschulden Vollkasko oder Schutzbrief. Ohne beides: Eigenkosten.
Welcher Abschleppdienst soll mich abschleppen?
Schutzbrief-Partner, ADAC/AvD bei Mitgliedschaft, oder lokaler Abschleppdienst Ihrer Wahl. Bei Fremdverschulden: freie Wahl, gegnerische Versicherung zahlt.
Was kostet ein Abschleppvorgang?
Standard 150-300 €. Mit Sonderzuschlägen (Nacht, Wochenende, Bergung) bis 600 €. Voll erstattungsfähig bei Fremdverschulden.
Polizei bestellt einen bestimmten Abschleppdienst?
Polizei-Abschlepper sind oft teurer. Sie können einen anderen Anbieter wünschen — außer bei Verkehrsbehinderung. Kosten zahlt bei Fremdverschulden die Gegnerin.
Wohin schleppen?
Bevorzugt: Werkstatt Ihrer Wahl. Bei unklarer Schadenslage: Verwahrhof für Sachverständigen-Termin. Nicht empfehlenswert: Versicherer-Vertragswerkstatt.
Versicherung bietet eigenen Abschleppdienst — soll ich zustimmen?
Höflich ablehnen. Das ist oft Köder für „Direktabrechnung mit Vertragswerkstatt" — kostet Wertminderung und freie Wahl.
Wie schnell kommt der Abschleppdienst?
In Stadtgebieten typisch 30-60 Min. Bei sicherer Abstellung keine Eile. Wichtig: vorher 12 Pflichtfotos machen.
Sollte ich beim Abschleppen mitfahren?
Kurze Strecke: ja. Lange Strecke: separat (Mietwagen oder Taxi). Mietwagen-Kosten ab Abschleppzeitpunkt sind erstattungsfähig.
Abschleppen über Nacht?
Nachtzuschlag 50-100 €, Verwahrhof-Gebühr 10-30 €/Tag. Belege aufheben — Versicherung verlangt sie.
Wann sollte Anwalt das Abschleppen organisieren?
Bei wirtschaftlichem Totalschaden, strittiger Haftung, Versicherer-Druck, Spezialfahrzeugen. Bei autounfall.io wird das im Erstkontakt mit-geklärt.
Häufig gestellte Fragen
Wer zahlt den Abschleppdienst nach einem Unfall?
Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Abschleppkosten — als notwendige Folgekosten des Schadens nach §249 BGB. Der BGH hat dies in mehreren Urteilen klargestellt. Bei Eigenverschulden zahlt der Schutzbrief der eigenen Versicherung oder die Vollkasko (jeweils mit ggf. Selbstbeteiligung). Wenn weder Vollkasko noch Schutzbrief vorhanden: Eigenkosten.
Welcher Abschleppdienst soll mich abschleppen?
Sie haben grundsätzlich freie Wahl. Drei Optionen typisch: 1) Schutzbrief-Partner Ihrer eigenen Versicherung (kommt automatisch beim Anruf auf der Hotline), 2) ADAC oder AvD bei Mitgliedschaft, 3) lokaler Abschleppdienst Ihrer Wahl. Bei Fremdverschulden empfiehlt sich ein neutraler lokaler Anbieter — die Versicherung zahlt ohnehin.
Was kostet ein Abschleppvorgang?
Typische Kosten: Grundgebühr 80-150 Euro, plus 2-3 Euro pro gefahrenem Kilometer, plus ggf. Bergungskosten bei Sonderlage (Graben, Brücke, etc.). Ein Standard-Abschleppen aus dem Stadtgebiet zur Werkstatt: 150-300 Euro. Bei Sondersituationen (Nachtzuschlag, Wochenende, Spezial-Bergungstechnik): bis zu 600 Euro. Die gegnerische Haftpflicht zahlt diese Kosten in voller Höhe bei Fremdverschulden.
Was, wenn die Polizei einen bestimmten Abschleppdienst bestellt?
Die Polizei hat manchmal feste Abschlepp-Kooperationspartner, die sie automatisch ruft (sogenannte 'Polizeiabschlepper'). Diese sind oft teurer als freie Anbieter. Sie haben aber das Recht zu sagen: 'Ich möchte stattdessen XYZ als Abschleppdienst.' Wenn die Polizei darauf besteht und der Wagen die Fahrbahn versperrt, geht es um öffentlich-rechtliche Verkehrssicherheit — dann müssen Sie der polizeilichen Anweisung folgen. Die Kosten erstattet später die gegnerische Versicherung bei Fremdverschulden.
Wohin soll der Wagen geschleppt werden?
Nicht zu schnell entscheiden. Drei Optionen: 1) zur Werkstatt Ihrer Wahl (bevorzugt), 2) zu einer 'Vertragswerkstatt' der gegnerischen Versicherung (Vorsicht, siehe unten), 3) zu einem Verwahrhof. Bei klar reparablen Schäden: zur Werkstatt Ihrer Wahl. Bei wirtschaftlichem Totalschaden: zur Werkstatt für Sachverständigen-Termin und anschließend ggf. Verwahrung. Niemals direkt zur Versicherer-Vertragswerkstatt ohne Sachverständigen-Termin — Sie verzichten damit oft auf freie Werkstattwahl.
Was, wenn die Versicherung sagt 'Wir organisieren das Abschleppen'?
Vorsicht. Wenn die gegnerische Versicherung anbietet, einen Abschleppdienst zu schicken, geht das oft Hand in Hand mit der 'Direktabrechnung mit Vertragswerkstatt'-Strategie. Der Wagen landet bei der Versicherer-Vertragswerkstatt, dort wird reduziert kalkuliert, Sie verzichten auf freie Werkstattwahl und alle Posten jenseits der reinen Reparaturkosten. Empfehlung: höflich ablehnen und eigenen Abschleppdienst organisieren.
Wie schnell muss der Abschleppdienst kommen?
Bei Behinderung des Verkehrs (Wagen auf Fahrbahn): so schnell wie möglich, typisch 30-60 Minuten in Stadtgebieten. Bei sicherer Abstellung (Parkstreifen, Pannenbucht): keine Eile, Sie können den Termin in Ruhe organisieren. Wichtig: bevor Sie den Abschleppdienst rufen, die 12 Pflichtfotos machen — der Wagen darf nicht bewegt sein.
Sollte ich beim Abschleppen mitfahren?
Bei kurzer Strecke (5-10 km zur Werkstatt) ja — Sie können in der Werkstatt direkt klären, was passieren soll. Bei längeren Strecken oder mehreren Stationen (z.B. Wagen erst zum Sachverständigen, dann zur Werkstatt) ist es oft praktischer, separat zu fahren oder per Mietwagen/Taxi nachzukommen. Die Mietwagen-Kosten ab Abschleppzeitpunkt sind bei Fremdverschulden erstattungsfähig.
Was, wenn der Wagen über Nacht abgeschleppt wird?
Nachtzuschläge sind üblich (50-100 Euro zusätzlich). Wenn der Wagen erst am nächsten Morgen abgeschleppt werden soll: Verwahrhof-Gebühr (10-30 Euro pro Tag) bis zur Werkstatt-Übergabe. Beide Posten zahlt die gegnerische Versicherung bei Fremdverschulden. Wichtig: Belege sorgfältig aufheben — die Versicherung verlangt sie für die Erstattung.
Wann sollte ich nicht selbst, sondern einen Anwalt das Abschleppen organisieren lassen?
Bei wirtschaftlichem Totalschaden, bei strittiger Haftungslage, bei Versicherer-Druck auf Vertragswerkstatt, bei Spezialfahrzeugen (Oldtimer, LKW, Wohnmobil). In diesen Fällen können Anwalts-Entscheidungen über das Abschleppziel (Sachverständigen-tauglicher Verwahrhof statt direkte Werkstatt-Übergabe) später entscheidend für die Schadenshöhe sein. Bei autounfall.io wird das im Erstkontakt mit-geklärt.
Quellen
- §249 BGB — gesetze-im-internet.de
- BGH-Linie zur Erstattung notwendiger Folgekosten (Abschleppen, Bergung, Verwahrhof)
- BVSK-Standards zu typischen Abschlepp-Kostenstrukturen
- ADAC-Honorartabellen 2026
Keine Rechtsberatung. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab — bei strittiger Lage einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG. Stand: Mai 2026.
