Beweissicherung nach Unfall: die 12 Pflichtfotos + Skizzen-Vorlage
Welche Fotos in welcher Reihenfolge nach einem Verkehrsunfall — plus Unfallskizze, Zeugen-Daten und Dashcam-Sicherung. Mit PDF zum Download.
Bevor Sie loslegen — drei Vorbereitungen
- Auto stehen lassen — bewegen Sie es nicht, außer zur Verkehrssicherung. Beweise verschieben sich mit dem Auto.
- Speicherplatz prüfen — mindestens 500 MB freier Handy-Speicher, sonst können Fotos verloren gehen.
- Dashcam-Aufnahme sichern — falls vorhanden, manuell speichern oder Aufnahme-Schalter blockieren, damit nichts überschrieben wird.
Die 12 Pflichtfotos — in dieser Reihenfolge
Smartphone-Fotos in normaler Auflösung reichen vollständig aus. Wichtig ist die Reihenfolge — sie spiegelt den Bedarf der späteren Schadensregulierung wider. Arbeiten Sie sich vom Großen ins Detail, von außen nach innen.
- Übersicht aus 5–10 m AbstandBeide Fahrzeuge sichtbar, Endposition auf der Straße eindeutig erkennbar. Foto aus drei Richtungen, falls die Verkehrslage es zulässt.
- Übersicht aus 10–20 m AbstandWeitwinkel-Aufnahme, die den Straßenverlauf, Kreuzungen, Auf- und Abfahrten zeigt. Hilft bei späterer Unfallrekonstruktion.
- Eigenes Fahrzeug — FrontFrontal, aus circa 1,5 m Abstand. Auch wenn die Front unbeschädigt ist: Foto machen, weil der Vergleich beweist, dass kein Vorschaden existiert.
- Eigenes Fahrzeug — SchadensseiteDie direkt betroffene Seite in ganzer Länge, dann Nahaufnahme der konkreten Schadensstellen. Drei bis fünf Detail-Fotos, nicht eines.
- Eigenes Fahrzeug — HeckAuch ohne sichtbaren Schaden: Heck dokumentieren. Versicherer fragen oft nach kompletter Fahrzeugübersicht.
- Eigenes Fahrzeug — VergleichsseiteDie andere, unbeschädigte Seite. Das ist der wichtigste Schritt gegen den Vorwurf, der Schaden sei größer als angegeben.
- Gegnerisches FahrzeugMindestens ein Übersichtsfoto, idealerweise vier Seiten. Auch wenn dort kein Schaden sichtbar ist — die Position ist Beweis für die Aufprallrichtung.
- Beide KennzeichenNahaufnahme aus 30–50 cm Abstand, eindeutig lesbar. Bei mehreren Beteiligten: jedes Kennzeichen einzeln.
- Verkehrszeichen, Ampelphase, MarkierungenStoppschild, Vorfahrt achten, Fahrbahnmarkierungen, Ampel (falls möglich mit aktueller Phase). Bei späteren Streit um Vorfahrt entscheidend.
- Bremsspuren auf der FahrbahnFalls vorhanden — Länge und Position dokumentieren. Bremsspuren verschwinden mit dem nächsten Regen oder Verkehr.
- Lichtverhältnisse und WetterÜbersichtsaufnahme mit sichtbarem Himmel, Sichtweite, Straßenzustand (nass, trocken, glatt). Versicherer argumentieren oft mit „schlechter Sicht".
- Eigener TachostandFoto des Kilometerzählers im Cockpit. Beweis für die Laufleistung am Unfalltag — relevant bei Wertminderung und 130 %-Regel.
Die Unfallskizze — fünf Pflicht-Elemente
Die handgezeichnete Skizze ist als Beweismittel bei deutschen Gerichten anerkannt. Eine spätere Rekonstruktion ist meist schwächer, weil sie nachträglich konstruiert wirkt. Skizzieren Sie deshalb direkt am Unfallort — Papier und Stift reichen, ein leerer Notizblock im Handschuhfach ist sinnvoll.
Diese fünf Elemente müssen drauf:
- Straßenverlauf mit allen relevanten Spuren, Kreuzungen, Einmündungen.
- Fahrtrichtungen beider Fahrzeuge mit Pfeilen — eindeutig dem jeweiligen Wagen zugeordnet (Buchstaben A/B oder Kennzeichen-Ziffer).
- Aufprallpunkt mit einem X markiert. Idealerweise mit Schätzung der Geschwindigkeit beider Fahrzeuge.
- Endposition beider Fahrzeuge nach dem Unfall — gezeichnet als kleine Rechtecke an der tatsächlichen Stelle.
- Verkehrszeichen in der Nähe (Stoppschild, Vorfahrt achten, Lichtsignalanlage). Auch fehlende Beschilderung notieren.
Wir stellen eine vorbereitete Skizzen-Vorlage als PDF zum Download bereit — siehe unten.
Zeugen — wer zählt und was Sie notieren müssen
Als Zeuge kommt jede Person in Frage, die den Unfall direkt gesehen hat. Familienmitglieder zählen auch, sind aber als Zeugen schwächer als Unbeteiligte. Wichtig ist: Zeugendaten am Unfallort aufnehmen, nicht später.
Notieren Sie pro Zeuge:
- Vor- und Nachname, vollständige Adresse, Telefonnummer
- Kurze Beschreibung der Position („stand 15 m östlich von der Kreuzung, hatte freie Sicht")
- Ein-Satz-Aussage zur eigenen Wahrnehmung („Vordermann hat ohne Grund stark gebremst")
Polizeibeamte nehmen Zeugen nicht automatisch auf. Bitten Sie ausdrücklich darum, dass Zeugen in den Polizeibericht aufgenommen werden — sonst stehen sie dort später nicht drin.
Dashcam-Material sichern
Seit dem BGH-Urteil vom 15.05.2018 (Az. VI ZR 233/17) sind Dashcam-Aufnahmen in deutschen Zivilgerichten verwertbar — auch wenn sie aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch sind. Voraussetzung: anlassbezogene Speicherung, keine Dauerüberwachung.
Direkt nach dem Unfall:
- Manuelle Speicherung aktivieren (meist roter Knopf an der Kamera) oder Aufnahme stoppen.
- Backup auf Smartphone via WLAN-Funktion der Dashcam oder per Kabel — bevor Sie wieder losfahren.
- Speichermedium entnehmen und sicher verwahren. Erfahrene Versicherer fordern später das Original-Medium an.
Was die Polizei nicht macht
Auch wenn die Polizei vor Ort ist: Sie ersetzt nicht Ihre eigene Beweissicherung. Die Polizei dokumentiert den Unfallhergang aus ihrer Perspektive — nicht die Schadensdetails, die die Versicherung später interessieren.
Was die Polizei nicht automatisch tut:
- Detailfotos vom Schaden machen — meist nur zwei bis vier Übersichtsbilder, oft in mäßiger Qualität.
- Alle Zeugen aufnehmen — sie spricht nur die Personen an, die direkt verfügbar sind.
- Bremsspuren ausmessen — nur in Ausnahmefällen bei schweren Unfällen mit Unfallaufnahmeteam.
- Eine Schuldzuweisung treffen — der Polizeibericht ist kein Schuldnachweis. Diese Feststellung treffen erst Versicherung oder Gericht.
Konsequenz: Ihre eigenen Fotos und Notizen sind die Hauptquelle für die spätere Schadensregulierung. Verlassen Sie sich nicht auf den Polizeibericht.
Häufige Fehler bei der Beweissicherung
- Nur ein einziges Übersichtsfoto — keine Detailaufnahmen
- Fotos im Dunkeln ohne Blitz oder Taschenlampe
- Kein Foto des gegnerischen Schadensbilds
- Kennzeichen schlecht lesbar oder gar nicht fotografiert
- Unfallskizze fehlt komplett
- Zeugendaten unvollständig oder gar nicht aufgenommen
- Dashcam-Material überschreiben lassen
- Beweise erst Tage später „nachgereicht"
Häufig gestellte Fragen
Reichen Smartphone-Fotos als Beweis vor Gericht aus?
Ja. Smartphone-Fotos in normaler Auflösung sind als Beweismittel im Zivilprozess vollständig zulässig. Entscheidend ist die Lesbarkeit der Details (Schadensumfang, Kennzeichen, Verkehrssituation), nicht die Kamera-Qualität. Wichtig: Original-Dateien aufheben, nicht nur Screenshots.
Brauche ich eine professionelle Unfallskizze vom Sachverständigen?
Nicht zwingend. Eine handgezeichnete Skizze am Unfallort ist als erste Dokumentation ausreichend und oft sogar beweiskräftiger als eine spätere Rekonstruktion. Bei strittiger Schuldfrage kann ein Sachverständigen-Gutachten ergänzend sinnvoll werden — die eigene Skizze bleibt aber die Foundation.
Was tun, wenn der Unfallgegner mich am Filmen oder Fotografieren hindert?
Sie haben das Recht, die Unfallstelle zu dokumentieren. Fotografieren Sie ungeachtet des Widerspruchs — solange Sie keine Personen erkennbar abbilden und sich auf Fahrzeuge, Schaden und Verkehrslage konzentrieren, ist das zulässig. Bei körperlicher Behinderung: 110 rufen.
Wie lange muss ich Foto-Material aufbewahren?
Mindestens drei Jahre — das ist die regelmäßige Verjährungsfrist nach §195 BGB. Bei Personenschäden oder strittigen Verfahren länger, idealerweise bis zur endgültigen Schadensregulierung. Speichern Sie die Dateien doppelt (Cloud + lokale Sicherung).
Wie lange dauert die Schadensregulierung typisch?
Bei klaren Fällen 4–8 Wochen nach Schadensanzeige. Bei strittigen Fällen 12–24 Wochen, gelegentlich mit Klageweg.
Wer trägt die Anwaltskosten bei Fremdverschulden?
Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten nach §249 BGB.
Was ist die Bagatellgrenze für ein Gutachten?
Bei Schäden über 750 € lohnt sich ein unabhängiger Sachverständiger fast immer. Darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag.
Quellen
- BGH, Urteil vom 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17 — Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess
- §142 StGB — Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- §195 BGB — Regelmäßige Verjährungsfrist
- §253 StGB — Anzeigepflicht bei Wildunfall
- ADAC e.V. — Verhaltensempfehlungen nach Verkehrsunfällen
- BVSK — Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen
Keine Rechtsberatung. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab — bei strittiger Lage einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG. Stand: Mai 2026.