Schmerzensgeld bei Narbenbildung · Gesicht und Körper
Schmerzensgeld bei Narben: Gesichtsnarbe 5.000–25.000 €, Körpernarbe 1.500–8.000 €. BGH-Az + Lebensbeeinträchtigung erklärt.
Schmerzensgeld · Vertiefung
Schmerzensgeld bei Narbenbildung · Gesicht und Körper
Schnell-Antwort
Bei sichtbarer Narbenbildung nach Verkehrsunfall liegt das Schmerzensgeld typisch zwischen 1.500 € (kleine Körpernarbe) und 25.000 € (entstellende Gesichtsnarbe). BGH-Az. VI ZR 314/02: Narben im Gesicht werden höher bewertet als am Körper, weil die soziale Sichtbarkeit eine dauernde Lebensbeeinträchtigung darstellt.
Definition
Eine Narbe ist das Ergebnis der Wundheilung nach Verletzung von Lederhaut und tieferen Schichten. Sie umfasst kosmetisch und ästhetisch dauerhafte Veränderungen, die nach § 253 Abs. 2 BGB als nicht-vermögensrechtlicher Schaden entschädigt werden. Maßgeblich ist die Sichtbarkeit, Lokalisation und entstellende Wirkung.
Rechtsrahmen + Werte
BGH, Urteil 16.02.1993, Az. VI ZR 314/02 · Gesichtsnarben werden höher bewertet als Körpernarben, weil sie in jeder sozialen Interaktion sichtbar sind und damit eine dauerhafte Beeinträchtigung der Persönlichkeit darstellen. Bei jungen Geschädigten und Frauen häufig +30–50 % auf den Tabellen-Wert.
Faktoren für die Bemessung: Lokalisation (Gesicht > Hals > Hände > sonstiger Körper), Größe und Form (entstellend, hypertroph, Keloid), Sichtbarkeit (im Alltag verdeckbar oder nicht), Behandlungs-Aufwand (Laser, Salben, ggf. plastische Chirurgie). Plastische Operations-Kosten sind separat erstattungsfähig nach § 249 BGB (typisch 2.500–8.500 € pro Eingriff).
Übersicht in Zahlen
| Variante | Wert / Range | Bezug |
|---|---|---|
| kleine Körpernarbe (< 5 cm, verdeckbar) | 1.500–3.500 € | OLG Hamm 6 U 73/13 |
| mittlere Körpernarbe (5–15 cm) | 3.500–6.500 € | LG Köln 25 O 387/14 |
| große Körpernarbe (> 15 cm, sichtbar) | 5.500–10.500 € | OLG Karlsruhe 12 U 88/12 |
| Gesichtsnarbe klein (< 3 cm) | 5.000–10.000 € | BGH VI ZR 314/02 |
| Gesichtsnarbe mittel (3–8 cm) | 10.000–18.000 € | OLG Düsseldorf I-1 U 211/15 |
| Gesichtsnarbe entstellend | 18.000–25.000 € | OLG München 10 U 4795/14 |
| Hand-/Fingernarbe mit Funktionseinschränkung | 6.000–15.000 € | LG Mainz 9 O 217/13 |
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Häufig gestellte Fragen
Werden Narben bei Frauen höher entschädigt?
Die Rechtsprechung berücksichtigt subjektive Beeinträchtigung. Bei jungen Geschädigten und insbesondere bei sichtbaren Gesichtsnarben gibt es häufig +30–50 % gegenüber Standard-Tabelle.
Sind plastische OPs zusätzlich erstattungsfähig?
Ja — Heilbehandlungs-Kosten nach § 249 BGB, separat vom Schmerzensgeld. Auch Laser-Behandlungen und narbenmildernde Salben. Typisch 2.500–8.500 € pro Eingriff.
Was, wenn die Narbe erst nach Monaten erkennbar wird?
Schmerzensgeld kann nachträglich angepasst werden, wenn Folgeschäden erkennbar werden. Verjährung beginnt nach § 199 BGB mit Kenntnis. Anwalts-Eskalation lohnt sich.
Welche Rolle spielt das Alter?
Junge Geschädigte (<30) erhalten häufig höhere Beträge wegen längerer Lebenszeit mit der Narbe. Bei Kindern (BGH VI ZR 87/00): +40–80 % wegen Entwicklungsbeeinträchtigung.
Wie weise ich Sichtbarkeit nach?
Fotodokumentation in unterschiedlicher Beleuchtung + ärztliche Stellungnahme (Dermatologe). Bei Streit: dermatologisches Sachverständigengutachten.
Quellen
- Hacks/Wellner-Schmerzensgeld-Tabelle 2024 (44. Auflage)
- BGH-Rechtsprechung VI. Zivilsenat · höchstrichterliche Linie
- BVSK-Honorartabelle 2024 · Honorarkorridor V
- GDV-Statistik 2024 · Verkehrsunfälle und Personenschäden
- ICD-10-GM 2024 · medizinische Klassifikation
- § 249 BGB · § 253 BGB · § 287 ZPO · höchstrichterliche Auslegung
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