Haushaltsführungsschaden — Berechnung erklärt
Nutzungsausfall ist die Entschädigung für die Tage, an denen das Fahrzeug nach einem Unfall nicht genutzt werden kann — geregelt durch §249 BGB, Tagessätze nach Sanden/Danner.
Der Haushaltsführungsschaden nach §843 BGB entschädigt Tätigkeiten im Haushalt, die der Verletzte selbst nicht mehr ausführen kann — typisch 8–12 €/Stunde, dokumentationsabhängig.
Berechnungsbasis ist der "Münchener Modell"-Stundensatz und die tatsächliche Stundenanzahl pro Woche. Bei HWS oder Bein-Verletzungen kommen typisch 2–4 Stunden täglich zusammen — über mehrere Wochen entstehen vierstellige Ansprüche.
Häufig gestellte Fragen
Steht HFS auch zu, wenn ich gar keine Familie habe?
Ja — für den eigenen Haushalt. 1-Personen-Haushalt hat 4–6 Stunden HFS pro Woche bei Verletzung. Kein Familienanteil aber.
Was, wenn jemand anderes (Partner, Eltern) einspringt?
HFS bleibt bestehen — der "Helfer" hat die Tätigkeit zu erbringen, würde er sonst eigene Arbeit aufgeben oder Freizeit opfern. BGH erkennt das als Schaden des Geschädigten an.
Wie wird HFS bei dauerhafter Behinderung berechnet?
Als Geldrente nach §843 BGB — meist als kapitalisierter Einmal-Betrag (typisch Faktor 10–15 × Jahresanspruch) oder als monatliche Rente bis zum Lebensende.
Muss ich Haushaltsbuch führen?
Nein, aber empfohlen — wöchentliche Stunden-Schätzung in einfacher Liste reicht. Bei Klage wird das Münchener-Modell als Tabellenwert angewandt, eigene Aufzeichnungen erhöhen die Glaubwürdigkeit.
Lohnt sich Anwalt für HFS-Durchsetzung?
Bei Ansprüchen über 1.500 € ja — Versicherer kürzen HFS regelmäßig pauschal. Anwalts-Kosten zahlt die gegnerische Haftpflicht bei Fremdverschulden (§249 BGB).
Keine Rechtsberatung. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab — bei strittiger Lage einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG. Stand: Mai 2026.
