Schmerzensgeld-Tabelle 2026
Schmerzensgeld ist der finanzielle Ausgleich für Schmerz, Leid und körperliche Beeinträchtigung nach §253 BGB.
Schmerzensgeld-Beträge orientieren sich an der Beck'schen Schmerzensgeld-Tabelle und der Tabelle Hacks — diese sammeln Urteile aus 25 Jahren und sortieren nach Verletzungs-Schweregrad.
Typische Spannen: HWS Grad I 500–2.000 €, Knochenbruch 3.000–10.000 €, Querschnitt 100.000–500.000 €. Wichtig: Heilungsdauer, Folgeschäden, Dauerschäden und Schmerzintensität sind die vier maßgeblichen Faktoren.
Häufig gestellte Fragen
Wie schnell zahlt die VS Schmerzensgeld?
Kleine Beträge (unter 3.000 €) oft schon nach 8–12 Wochen. Größere Beträge erst nach Heilungs-Abschluss — bei dauerhaften Schäden 12–36 Monate. Anwalt beschleunigt durch Anschreiben und Klagedrohung.
Was, wenn die VS einen viel zu kleinen Betrag anbietet?
Standard-Vorgehen: Anwalt beauftragen, Schmerzensgeld-Tabelle vorlegen, ggf. eigenes Gutachten zur Dauerschaden-Quantifizierung. Bei Differenz über 50 % oft Klageweg lohnend.
Gibt es bei Schmerzensgeld eine Mindestschwelle?
Nicht gesetzlich, aber faktisch: Unter 100 € wird selten zugesprochen. Sehr leichte Verletzungen ohne dokumentierte ärztliche Behandlung führen oft zu Ablehnung.
Steht Schmerzensgeld bei psychischen Folgen zu?
Ja, BGH VI ZR 277/19. Bei PTBS, Anpassungsstörung und Depression in Folge des Unfalls sind die gleichen Berechnungs-Grundsätze anzuwenden wie bei körperlichen Folgen.
Ist Schmerzensgeld steuerpflichtig?
Nein — Schmerzensgeld ist nach §3 Nr. 8a EStG steuerfrei. Auch bei einmaliger Kapitalisierung gilt das.
Keine Rechtsberatung. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab — bei strittiger Lage einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG. Stand: Mai 2026.