„Wir empfehlen unsere Partnerwerkstatt“ — Ihre freie Werkstattwahl
Ein Anruf, ein „kostenloser Hol- und Bringservice“, eine Partnerwerkstatt — bequem klingt es. Steuerung ist es trotzdem.
Warum die Partnerwerkstatt empfohlen wird
Partnerwerkstätten rechnen mit der Versicherung zu vereinbarten, niedrigeren Konditionen ab. Für Sie heißt das: tendenziell günstigere Verrechnungssätze, weniger Spielraum bei Originalteilen — und die Schadensumme, die später in Wertminderung und Nutzungsausfall einfließt, fällt kleiner aus.
Was die Rechtsprechung sagt
Grundsätzlich dürfen Sie die Werkstatt frei wählen und nach den Sätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt abrechnen. Eine Verweisung auf eine günstigere Werkstatt ist der Versicherung nur unter engen Bedingungen erlaubt (u. a. gleichwertige Qualität, mühelose Erreichbarkeit) — und bei fiktiver Abrechnung anders zu beurteilen als bei konkreter Reparatur. Im Zweifel gilt Ihre freie Wahl.
Vertiefung:
Häufig gestellte Fragen
Muss ich in die Partnerwerkstatt?
Nein. Bei Fremdverschulden gilt grundsätzlich die freie Werkstattwahl; Sie können zu den Sätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt abrechnen.
Was ist eine Verweisung?
Der Versuch der Versicherung, Sie auf eine günstigere, gleichwertige Werkstatt zu verweisen. Das ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
Verliere ich Ansprüche, wenn ich die Partnerwerkstatt nehme?
Nicht automatisch, aber die Abrechnung orientiert sich dann an deren Konditionen. Mit eigenem Gutachten und freier Wahl behalten Sie mehr Kontrolle.
Quellen: §249 BGB; BGH-Rechtsprechung zur Werkstattwahl und Verweisung — gesetze-im-internet.de. Keine Rechtsberatung — Einordnung im Einzelfall. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG.