„Wir haben ein höheres Restwertangebot“ — der Restwertbörsen-Trick
Beim Totalschaden gilt: Auszahlung = Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Ein künstlich hoher Restwert kürzt genau Ihre Auszahlung.
Warum ein hoher Restwert Sie Geld kostet
Ihre Auszahlung ist Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Je höher der Restwert, desto weniger Geld. Versicherungen holen über bundesweite Online-Börsen gezielt hohe Restwertgebote von Spezialaufkäufern ein — die für Sie praktisch oft nicht realisierbar sind.
Worauf Sie sich stützen dürfen
Maßgeblich ist grundsätzlich der Restwert auf Ihrem regionalen Markt, wie ihn Ihr Gutachten ermittelt. Sie müssen nicht aktiv nach dem höchsten überregionalen Gebot suchen oder darauf warten. Verkaufen Sie auf Basis Ihres Gutachtens, ist das in der Regel gedeckt — der „bessere“ Restwert der Versicherung bindet Sie nicht automatisch.
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Häufig gestellte Fragen
Muss ich das hohe Restwertangebot der Versicherung annehmen?
In der Regel nicht. Maßgeblich ist der Restwert Ihres Gutachtens auf dem regionalen Markt; überregionale Spezialgebote müssen Sie meist nicht abwarten.
Wann sollte ich nicht voreilig verkaufen?
Verkaufe das Wrack nicht, bevor der Restwert sauber gutachterlich ermittelt ist — sonst entsteht Streit über die Höhe.
Was, wenn ich repariere statt verkaufe?
Dann gelten andere Regeln (u. a. die 130-%-Grenze). Der Restwert spielt vor allem bei der Totalschaden-Abrechnung eine Rolle.
Quellen: §249 BGB; BGH-Rechtsprechung zum regionalen Restwertmarkt — gesetze-im-internet.de. Keine Rechtsberatung — Einordnung im Einzelfall. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG.