Wieder beschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist der Betrag, den Sie zahlen müssten, um auf dem regionalen Gebrauchtwagen-Markt ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu kaufen — gleicher Hersteller, gleiches Modell, gleiches Baujahr, vergleichbare Laufleistung und Ausstattung.
Bei wirtschaftlichem Totalschaden (Reparatur > WBW – Restwert) erhalten Sie WBW abzüglich Restwert. Die 130-Prozent-Regel des BGH (VI ZR 70/04) erlaubt unter Bedingungen Reparatur trotz höherer Kosten. Wichtig: Eigene Schätzung schlägt Schwacke/DAT-Pauschalen oft um 1.500–4.000 €.
Was der Wiederbeschaffungswert juristisch ist
Der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist nach ständiger BGH-Rechtsprechung der Betrag, den der Geschädigte aufwenden müsste, um auf dem regionalen Gebrauchtwagen-Markt ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu erwerben. Vier Kriterien müssen das Ersatzfahrzeug erfüllen:
- Identisches Modell und Baujahr — oder so nah wie möglich.
- Vergleichbare Laufleistung (±20 % vom Vergleichs-Fahrzeug).
- Vergleichbare Ausstattung (Lederausstattung, Klimaautomatik, Navigation, etc.).
- Vergleichbarer Pflegezustand (Wartungshistorie, optische Aufbereitung).
Maßgeblich ist der Brutto-Wiederbeschaffungswert — bei Privatkäufen also inklusive 19 % Mehrwertsteuer, weil ein Privat-Käufer beim Händler MwSt zahlt. Bei differenz-besteuerten Fahrzeugen gilt teilweise nur 5 % MwSt. Die WBW-Berechnung erfolgt durch den Sachverständigen anhand von Schwacke-Daten, DAT-Daten, AutoScout24-Marktbeobachtung und örtlichen Händler-Anfragen.
Die drei Reparatur-Schwellen
Drei Schwellen bestimmen, was wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich zulässig ist:
| Schwelle | Reparatur-Kosten | Folge |
|---|---|---|
| Unter WBW – Restwert | Wirtschaftlich | Reparatur immer erstattungsfähig |
| Zwischen WBW – Restwert und WBW | Reparatur knapp wirtschaftlich | Reparatur OK, aber Sachverständigen-Begründung nötig |
| Bis 130 % des WBW | Wirtschaftlich-Totalschaden | Reparatur möglich nur unter Auflagen (siehe unten) |
| Über 130 % des WBW | Echter Totalschaden | Nur Auszahlung WBW – Restwert |
Die 130-Prozent-Regel · BGH VI ZR 70/04
Der BGH hat in seiner Leitentscheidung VI ZR 70/04 (und in mehreren Folge-Entscheidungen) festgelegt: Wenn die Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts kostet, darf der Geschädigte trotzdem reparieren lassen — unter drei zwingenden Bedingungen:
- Vollständige fachgerechte Reparatur · Halbe Reparatur ist nicht zulässig. Sachverständiger muss bestätigen, dass alle reparatur-bedürftigen Stellen behoben wurden.
- Sechs Monate Weiternutzung · Das reparierte Fahrzeug muss tatsächlich noch sechs Monate weitergefahren werden. Bei Verkauf vorher wird die Differenz zurückgefordert.
- Konkrete (nicht fiktive) Reparatur · Bei der 130-Prozent-Regel ist nur die tatsächlich durchgeführte Reparatur erstattungsfähig, nicht eine fiktive Abrechnung nach Sachverständigen-Gutachten.
Bei älteren Fahrzeugen mit emotionalem Wert (Sammler, Erbstück) macht die 130-Prozent-Regel oft wirtschaftlich Sinn — das gleiche Fahrzeug ist auf dem Markt nicht ohne Weiteres zu bekommen. Beispiel: WBW 8.000 €, Reparatur 10.000 € (125 %) — Reparatur zulässig, weil unter 130 %.
Restwert · was der Versicherer einrechnet
Der Restwert ist der Wert des beschädigten Fahrzeugs nach dem Unfall — also was Sie noch bei einem Restwert-Aufkäufer dafür bekommen. Der Sachverständige bestimmt diesen anhand von Restwert-Börsen-Angeboten (AutoCrew, AutoOnline, etc.). Wichtig:
- Sie sind nicht verpflichtet, dem Höchstgebot eines Restwert-Aufkäufers zu folgen — der BGH-Geschädigte hat ein "Wahlrecht" (BGH VI ZR 65/05).
- Der regionale Aufkäufer-Preis darf maßgeblich sein, nicht ein bundesweites Höchstgebot von einem entfernten Aufkäufer.
- Bei Reparatur statt Verkauf können Sie auch den niedrigeren Reparatur-Restwert ansetzen lassen.
Wer berechnet was · Sachverständiger vs. Versicherung
In der Praxis liefert der Sachverständige im Gutachten drei Werte: Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung versucht regelmäßig, diese drei Positionen zu kürzen:
- WBW-Kürzung · Die VS bestreitet die regionale Markt-Lage und verweist auf bundesweite Schwacke-Daten. Gegen-Argument: konkrete Händler-Anfragen aus der Region.
- Restwert-Erhöhung · Die VS legt einen höheren Restwert vor, oft aus überregionalen Online-Börsen. Gegen-Argument: BGH-Wahlrecht des Geschädigten + regionale Anfragen.
- Reparatur-Kürzung · Standard-Pauschalen statt ortsüblicher Stundenverrechnungssätze. Gegen-Argument: Werkstattrisiko-Urteil BGH VI ZR 65/18.
Detail-Vertiefungen finden Sie in Totalschaden · 130-Prozent-Regel, Nutzungsausfall bei Totalschaden, und Neuwagen-Schaden (Sonderregel für junge Fahrzeuge).
Häufig gestellte Fragen
Wer bestimmt den Wiederbeschaffungswert?
Der Kfz-Sachverständige in seinem Gutachten. Er ermittelt aus aktuellen Markt-Angeboten (mobile.de, AutoScout24, Schwacke-Datenbank) den Wert eines vergleichbaren Ersatz-Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls. Maßgeblich sind Erstzulassung, Laufleistung, Ausstattung, Zustand vor dem Unfall.
Was ist der Restwert?
Der Restwert ist der Betrag, für den das beschädigte Fahrzeug noch verkauft werden kann — meist über Restwert-Börsen oder spezialisierte Käufer. Der Sachverständige holt mehrere Restwert-Angebote ein. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen — die Differenz bekommen Sie ausgezahlt.
Was bedeutet 130-Prozent-Regel?
Wenn die Reparatur-Kosten zwischen 100 % und 130 % des Wiederbeschaffungswerts liegen, dürfen Sie das Fahrzeug trotzdem reparieren lassen und behalten — vorausgesetzt, Sie nutzen es noch mindestens 6 Monate selbst. Ohne diese Regel wäre die Versicherung nur zur Auszahlung von Wiederbeschaffungswert minus Restwert verpflichtet (wirtschaftlicher Totalschaden).
Was ist mit der Mehrwertsteuer beim Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert wird in der Regel als Brutto-Wert (inklusive 19 % Mehrwertsteuer) angegeben — also als der Preis, den Sie tatsächlich für ein Ersatz-Fahrzeug zahlen müssten. Bei fiktiver Abrechnung (Sie reparieren nicht und kaufen kein Ersatz) kann die Versicherung die Mehrwertsteuer kürzen, wenn Sie nicht vorsteuer-abzugs-berechtigt sind.
Lohnt sich ein eigener Sachverständiger?
Bei Schadens-Höhen ab etwa 750 € ja. Der Sachverständige ermittelt Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparatur-Kosten und Wertminderung — diese vier Posten beeinflussen direkt die Auszahlungs-Höhe. Bei fremdverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Haftpflicht den Sachverständigen (BGH VI ZR 65/18).
Keine Rechtsberatung. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab — bei strittiger Lage einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG. Stand: Mai 2026.