„Verbringungskosten erstatten wir nicht“ — bei Reparatur meist doch
Nicht jede Werkstatt lackiert selbst. Der Transport zur Lackiererei ist ein realer Schadenposten — kein Extra.
Was Verbringungskosten sind
Viele Karosseriebetriebe haben keine eigene Lackierkabine und geben Fahrzeuge dafür an einen Fachbetrieb. Der Transport hin und zurück kostet — das sind die Verbringungskosten. Sie entstehen real und gehören bei konkreter Reparatur zum Schaden.
Wann sie erstattet werden
Bei konkreter Reparatur mit nachgewiesener Verbringung sind die Kosten regelmäßig erstattungsfähig. Bei fiktiver Abrechnung ist die Lage strittiger und hängt von der regionalen Üblichkeit ab. Stehen sie im Gutachten oder auf der Rechnung, ist die pauschale Ablehnung meist nicht haltbar.
Musterbrief: Verbringungskosten nachfordern (zum Kopieren)
Wenn die Verbringung trotz Reparatur gestrichen wurde.
zum Schaden [Aktenzeichen] haben Sie die Verbringungskosten ([Betrag] €) abgesetzt. Die Reparatur erfolgte konkret; meine Werkstatt lackiert extern, die Verbringung ist nachgewiesen (Gutachten/Rechnung).
Ich fordere die Erstattung der Verbringungskosten binnen 14 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
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Häufig gestellte Fragen
Sind Verbringungskosten immer erstattungsfähig?
Bei konkreter Reparatur mit nachgewiesener Verbringung regelmäßig ja. Bei fiktiver Abrechnung kommt es auf die regionale Üblichkeit an.
Wie hoch sind sie typisch?
Meist rund 80–180 €, je nach Entfernung zur Lackiererei.
Woher weiß ich, ob sie anfielen?
Aus dem Gutachten oder der Werkstattrechnung — dort sind Verbringung und Lackierung separat ausgewiesen.
Quellen: §249 BGB; Rechtsprechung zur konkreten Reparaturabrechnung — gesetze-im-internet.de. Keine Rechtsberatung — Einordnung im Einzelfall. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG.