„Bei der geringen Aufprallgeschwindigkeit ist eine HWS-Verletzung ausgeschlossen“ — so nicht
Das Standard-Argument gegen Schleudertraumata: zu langsam, also keine Verletzung. Eine feste Grenze dafür gibt es rechtlich nicht.
Das Argument — und warum es wackelt
Versicherungen verweisen auf biomechanische Schwellenwerte: Unterhalb einer bestimmten Geschwindigkeitsänderung sei eine HWS-Verletzung „ausgeschlossen“. Der BGH hat eine solche pauschale Harmlosigkeitsgrenze ausdrücklich verworfen — sie ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Falls.
Was wirklich zählt
Maßgeblich ist, ob die Beschwerden im Einzelfall unfallbedingt sind — belegt durch zeitnahe ärztliche Diagnose, dokumentierten Verlauf und ggf. fachärztliche Befunde. Wer früh zum Arzt geht und alles dokumentiert, hat die deutlich bessere Position. Pauschale Ablehnung allein wegen der Geschwindigkeit genügt nicht.
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Häufig gestellte Fragen
Gibt es eine feste Geschwindigkeit, unter der HWS ausgeschlossen ist?
Nein. Der BGH hat eine starre Harmlosigkeitsgrenze abgelehnt (VI ZR 139/02). Entscheidend ist der Einzelfall.
Was ist der wichtigste Schritt nach dem Unfall?
Zeitnah zum Arzt und alle Beschwerden dokumentieren lassen — das ist die Beweisgrundlage.
Lohnt sich ein Anwalt bei HWS-Streit?
Bei abgelehntem Personenschaden in der Regel ja; die Kosten trägt bei klarer Haftung die Gegenseite.
Quellen: §253 BGB; BGH VI ZR 139/02 (keine starre Harmlosigkeitsgrenze) — gesetze-im-internet.de, bundesgerichtshof.de. Keine Rechtsberatung — Einordnung im Einzelfall. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG.