„Wir rechnen auf Totalschadenbasis ab“ — wo die Zahlen kippen
Bei der Totalschaden-Abrechnung hängt alles an zwei Zahlen: Wiederbeschaffungswert und Restwert. Beide lassen sich zu Ihren Ungunsten ansetzen.
Die zwei Stellschrauben
Ein zu niedriger Wiederbeschaffungswert unterstellt, Ihr Auto sei weniger wert gewesen, als ein vergleichbares Ersatzfahrzeug kostet. Ein zu hoher Restwert (oft aus überregionalen Börsen) zieht zusätzlich ab. Beides zusammen drückt die Auszahlung doppelt.
Was Sie prüfen sollten
Vergleiche den angesetzten Wiederbeschaffungswert mit realen Angeboten für ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Markt. Prüfe, ob der Restwert auf einem realistischen regionalen Gebot beruht. Ihr Gutachten ist die Referenz — Abweichungen der Versicherung sind angreifbar. Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt.
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Häufig gestellte Fragen
Wie wird die Entschädigung beim Totalschaden berechnet?
Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Mehrwertsteuer nur, wenn sie beim Ersatzkauf tatsächlich anfällt.
Woran erkenne ich einen zu niedrigen WBW?
Wenn vergleichbare Fahrzeuge auf dem regionalen Markt deutlich mehr kosten als der angesetzte Wert.
Kann ich trotzdem reparieren?
Bis 130 % des WBW ja (Integritätszuschlag) — das ist eine eigene Konstellation mit eigenen Voraussetzungen.
Quellen: §249 BGB; BGH-Rechtsprechung zu WBW, Restwert und MwSt. — gesetze-im-internet.de. Keine Rechtsberatung — Einordnung im Einzelfall. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG.