Fiktive Abrechnung · ohne Reparatur Geld erhalten
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Die fiktive Abrechnung erlaubt dem Geschädigten, den Reparatur-Aufwand auszahlen zu lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich zu reparieren. Maßgeblich ist § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB. Auszahlungsbetrag: Reparaturkosten netto + UPE + Verbringungs (BGH VI ZR 53/09 + VI ZR 337/09), abzüglich Restwert bei Totalschaden. MwSt nur bei tatsächlichem Ersatz-/Reparatur-Beleg.
Wiederbeschaffungswert · Vertiefung
Fiktive Abrechnung · ohne Reparatur Geld erhalten
Definition
Die fiktive Abrechnung bezeichnet eine Schadens-Regulierungs-Form, bei der der Geschädigte den im Sachverständigen-Gutachten kalkulierten Reparatur-Aufwand als Geldbetrag auszahlen lässt — ohne die Reparatur tatsächlich durchzuführen. Sie umfasst alle Reparatur-Positionen (Arbeitslohn, Ersatzteile, UPE-Aufschläge, Verbringungs-Kosten) auf Netto-Basis. Rechtsgrundlage: § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB.
Rechtsrahmen + Werte
BGH, Urteil 23.03.2010, Az. VI ZR 91/09 · der Geschädigte hat ein Wahlrecht zwischen Reparatur und fiktiver Abrechnung — beides ist gleichwertig im Rahmen des Wiederherstellungs-Interesses. BGH VI ZR 53/09 + VI ZR 337/09: bei fiktiver Abrechnung sind UPE-Aufschläge und Verbringungs-Kosten ebenfalls erstattungsfähig — nicht nur bei tatsächlicher Reparatur.
Auszahlungs-Berechnung: Brutto-Reparaturkosten lt. Gutachten minus 19 % MwSt (es sei denn, Ersatz-Kauf mit MwSt-Beleg) = Auszahlungsbetrag. Beispiel: Gutachten Reparaturkosten 8.500 € brutto, davon UPE 680 € und Verbringung 220 €. Bei fiktiver Abrechnung: 8.500 € − 1.357 € MwSt-Anteil = 7.143 € Auszahlung. Bei Totalschaden zusätzlich Restwert-Abzug. Versicherungs-Argumente wie 'UPE nicht bei fiktiv' sind unzulässig nach BGH VI ZR 401/12.
Übersicht in Zahlen
| Variante | Wert / Range | Bezug |
|---|---|---|
| Reparaturkosten lt. Gutachten brutto | 100 % | Basis |
| abzgl. 19 % MwSt | −19 % | wenn kein Ersatz-Beleg |
| Auszahlungsbetrag netto | = 81 % | Auszahlung |
| UPE-Aufschläge erstattungsfähig | +10–20 % | BGH VI ZR 401/12 |
| Verbringungs-Kosten erstattungsfähig | +80–250 € | BGH VI ZR 337/09 |
| Bei Totalschaden | minus Restwert | WBW abzgl. Restwert |
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Häufig gestellte Fragen
Was kann der Versicherer bei fiktiver Abrechnung NICHT kürzen?
UPE-Aufschläge, Verbringungs-Kosten und die ortsüblichen Werkstatt-Stundensätze. Pauschal-Kürzungen sind unzulässig (BGH VI ZR 471/12).
Bekomme ich MwSt bei fiktiver Abrechnung?
Nur die Differenzbesteuerung (typisch 2,5 % vom Brutto-Reparatur-Wert), nicht volle 19 %. Volle MwSt nur bei tatsächlichem Ersatzkauf mit MwSt-Beleg.
Wann lohnt sich fiktive Abrechnung?
Wenn (1) die Reparaturkosten unter dem WBW liegen und (2) Sie das Fahrzeug günstig selbst reparieren oder verkaufen können. Differenz Brutto/Netto bleibt als Vorteil.
Was, wenn ich später doch reparieren lasse?
Sie können nachträglich die MwSt-Differenz nachfordern (innerhalb der Verjährung 3 Jahre, § 195 BGB). Beleg vorlegen, MwSt wird erstattet.
Werden Sachverständigen-Honorare bei fiktiver Abrechnung erstattet?
Ja. Honorar nach BVSK-Tabelle wird voll erstattet — unabhängig von Reparatur oder fiktiver Abrechnung. Erstattung direkt an den Sachverständigen.
Quellen
- Hacks/Wellner-Schmerzensgeld-Tabelle 2024 (44. Auflage)
- BGH-Rechtsprechung VI. Zivilsenat · höchstrichterliche Linie
- BVSK-Honorartabelle 2024 · Honorarkorridor V
- GDV-Statistik 2024 · Verkehrsunfälle und Personenschäden
- ICD-10-GM 2024 · medizinische Klassifikation
- § 249 BGB · § 253 BGB · § 254 BGB · § 287 ZPO
Keine Rechtsberatung. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab — bei strittiger Lage einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG. Stand: Mai 2026.