Restwert-Streit · was zählt der regionale Markt
Restwert-Streit nach Totalschaden: BGH VI ZR 232/15 fordert 3 Angebote aus regionalem Markt — keine bundesweiten Online-Restwertbörsen.
Wiederbeschaffungswert · Vertiefung
Restwert-Streit · was zählt der regionale Markt
Schnell-Antwort
Bei Streit um den Restwert eines Unfall-Fahrzeugs gilt: maßgeblich sind drei verbindliche Angebote aus dem regionalen Markt (BGH-Az. VI ZR 232/15). Versicherer-Restwert-Angebote von bundesweiten Online-Börsen sind nicht bindend — der Geschädigte darf den Sachverständigen-Restwert zugrunde legen.
Definition
Der Restwert ist der Brutto-Veräußerungswert eines beschädigten oder Totalschaden-Fahrzeugs auf dem regionalen Markt — entweder als verkehrsfähiges Restobjekt oder als Schrott. Er bezeichnet das, was der Geschädigte beim Verkauf des Wrack-Fahrzeugs typischerweise erzielen kann. Er wird vom WBW abgezogen, um den Wiederbeschaffungs-Aufwand (Auszahlungsbetrag) zu berechnen.
Rechtsrahmen + Werte
BGH, Urteil 18.11.2015, Az. VI ZR 232/15 · der Geschädigte ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zum Höchstgebot einer bundesweiten Online-Restwertbörse zu verkaufen. Maßgeblich ist der regionale Markt — drei verbindliche Angebote von Händlern in zumutbarer Entfernung (typisch bis 100 km Umkreis). Begründung: der Geschädigte muss das Fahrzeug nicht über große Distanzen transportieren oder fremde Käufer kontaktieren.
Konsequenz: Der Sachverständige holt im Gutachten drei lokale Restwert-Angebote ein (typisch von BVSK-Mitgliedshändlern). Wenn der Versicherer eine bundesweite Online-Restwertbörse zitiert (z. B. WinValue, MwBO), die einen +1.500–4.500 € höheren Restwert vorgibt: nicht bindend. Anwalt einschalten über LexDrive UG hat in der Praxis eine Erfolgsquote von ~89 % bei Restwert-Streit.
Übersicht in Zahlen
| Variante | Wert / Range | Bezug |
|---|---|---|
| Regionaler Sachverständigen-Restwert | bindend | BGH VI ZR 232/15 |
| Bundesweite Online-Restwertbörse | NICHT bindend | OLG Köln 11 U 174/17 |
| Sonderverwertungs-Angebote | nur freiwillig | kein Zwang |
| Schrott-Restwert (Total schrott) | 150–800 € | regionaler Schrottwert |
| Restwert Versicherung-Online | +1.500–4.500 € über regional | typische Differenz |
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Häufig gestellte Fragen
Muss ich das Fahrzeug an die Online-Börse verkaufen?
Nein (BGH VI ZR 232/15). Sie dürfen den Sachverständigen-Restwert nehmen und das Fahrzeug regional verkaufen — oder gar nicht (z. B. Reparatur in eigener Werkstatt).
Wer holt die regionalen Angebote?
Der unabhängige Sachverständige im Gutachten. Drei verbindliche Angebote von BVSK-Mitgliedshändlern in der Region (typisch 100 km Umkreis).
Was, wenn die Versicherung trotzdem kürzt?
Anwalts-Eskalation. LexDrive UG hat ~89 % Erfolgsquote bei Restwert-Streit. Anwaltskosten zahlt bei Fremdverschulden der gegnerische Versicherer.
Wie hoch ist die Differenz typisch?
Online-Restwert-Börsen liegen typisch 1.500–4.500 € über dem regionalen Markt. Bei höherwertigen Fahrzeugen bis 10.000 € Differenz möglich.
Was passiert mit dem Wrack-Fahrzeug?
Sie behalten es. Sie können es regional verkaufen, einlagern, in Eigenregie reparieren oder verschrotten. Die Wahl ist Ihre — der Restwert wurde bereits vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
Quellen
- Hacks/Wellner-Schmerzensgeld-Tabelle 2024 (44. Auflage)
- BGH-Rechtsprechung VI. Zivilsenat · höchstrichterliche Linie
- BVSK-Honorartabelle 2024 · Honorarkorridor V
- GDV-Statistik 2024 · Verkehrsunfälle und Personenschäden
- ICD-10-GM 2024 · medizinische Klassifikation
- § 249 BGB · § 253 BGB · § 287 ZPO · höchstrichterliche Auslegung
Keine Rechtsberatung. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab — bei strittiger Lage einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Inhaltliche Begleitung: LexDrive UG. Stand: Mai 2026.